Liebe Ortsgruppenvorstände,
sie möchten eine LG-Veranstaltung zum Beispiel eine Schulung oder eine Leistungsveranstaltung ausrichten
und wollen die Rahmenbedingungen erfahren, um diese ausrichten zu können?
Hier sind einige Fragen mit den dazugehörigen Antworten:
Wie groß muss das Vereinsheim sein um eine Schulung/Seminar ausrichten zu können?
• Für Schulungen/Seminare wird ein ausreichend großes Vereinsheim für ca. 50 Personen und
Parkmöglichkeiten sowie eine geeignete Platzanlage benötigt.
Mit welchen Ausgaben/Einnahmen ist bei einer Schulung/Seminar zu rechnen?
• Bei Schulungen/Seminaren ist die Ortsgruppe für die Bewirtung zuständig und erhält hierdurch ihre
Einnahmen.• Die Einnahmen der Lizenz-Gebühren gehen an die LG und werden auch von der Seminarleitung
abgerechnet.
Welche Voraussetzungen sind nötig, um eine Leistungsveranstaltung wie zum Beispiel LG-
Qualifikation zum 7-Länderwettkampf, LGA oder LG-FH ausrichten zu können?
- Für diese Veranstaltungen sollten ein Sportplatz oder eine sportplatzähnliche Vereinsanlage sowie
ausreichendes Fährtengelände und genügend Parkmöglichkeiten für HF und Gäste vorhanden sein.Welche Administrativen Aufgaben müssen erledigt werden?
• die Meldungen der HF *innen erfolgen über den LG-AW.
• Richterblätter und Bewertungslisten ausfüllen und drucken können mit Hilfe vom Pusch Programm
getätigt werden, dies erfolgt in Absprache mit dem LG-AW.
Finden LG-Leistungsveranstaltungen immer an 2-Tagen statt?
• Je nach Meldezahlen sind dies meist 2-Tagesveranstaltungen.
• Ausnahme: die LG-FH findet an einem Tag statt.
Mit welchen Ausgaben/Einnahmen ist bei einer LG-Leistungsveranstaltungen zu rechnen?
• Ausgaben entstehen durch die Beschaffung der Ehrengaben, der Kostenübernahme der
Leistungsrichter. Für die Beschaffung der Fährtengegenstände/Fährtenschilder, Apportierhölzer und
1m Hürde sowie 1,80m Kletterwand ist die ausrichtende OG verantwortlich.
• Einnahmen erhält die Ortsgruppe über die Bewirtung.
Mit wie vielen Gästen/Zuschauern ist bei LG Leistungsveranstaltungen zu rechnen?
• Je nach Art der LG-Leistungsveranstaltungen ist mit bis zu 300 Gästen zu rechnen.
Ist ein Festzelt erforderlich?
• Ein Festzelt ist nicht zwingend notwendig, lediglich wenn kein geeignet großes Vereinsheim zur
Verfügung steht.
Ist ein Kommersabend erforderlich?
• Ein Kommersabend ist bei den oben genannten LG-Veranstaltungen nicht erforderlich.
Wird ein Katalog benötigt?
• Ein farbig gedruckter Katalog wird für alle LG-Veranstaltungen benötigt. Bei der LG-FH reicht ein
einfach erstellter Katalog.
Können sich Ortsgruppen zusammenschließen und eine LG-Leistungsveranstaltungen gemeinsam
ausrichten?
• Es besteht natürlich die Möglichkeit dass sich ortsnahe Ortsgruppen zusammenschließen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie eine der LG-Veranstaltungen
ausrichten würden.
Für weitere Fragen und Informationen stehen die Fachwarte gerne zur Verfügung.
Bitte richten sie Ihre Bewerbung schriftlich direkt an den 1. Vorsitzenden, p.mueller92@t-online.de