Liebe Ortsgruppenvorstände,
sie möchten eine LG-Veranstaltung zum Beispiel eine Schulung oder eine Leistungsveranstaltung ausrichten
und wollen die Rahmenbedingungen erfahren, um diese ausrichten zu können?
Hier sind einige Fragen mit den dazugehörigen Antworten:

Wie groß muss das Vereinsheim sein um eine Schulung/Seminar ausrichten zu können?
• Für Schulungen/Seminare wird ein ausreichend großes Vereinsheim für ca. 50 Personen und
Parkmöglichkeiten sowie eine geeignete Platzanlage benötigt.

Mit welchen Ausgaben/Einnahmen ist bei einer Schulung/Seminar zu rechnen?
• Bei Schulungen/Seminaren ist die Ortsgruppe für die Bewirtung zuständig und erhält hierdurch ihre
Einnahmen.• Die Einnahmen der Lizenz-Gebühren gehen an die LG und werden auch von der Seminarleitung
abgerechnet.

Welche Voraussetzungen sind nötig, um eine Leistungsveranstaltung wie zum Beispiel LG-
Qualifikation zum 7-Länderwettkampf, LGA oder LG-FH ausrichten zu können?

  • Für diese Veranstaltungen sollten ein Sportplatz oder eine sportplatzähnliche Vereinsanlage sowie
    ausreichendes Fährtengelände und genügend Parkmöglichkeiten für HF und Gäste vorhanden sein.Welche Administrativen Aufgaben müssen erledigt werden?
    • die Meldungen der HF *innen erfolgen über den LG-AW.
    • Richterblätter und Bewertungslisten ausfüllen und drucken können mit Hilfe vom Pusch Programm
    getätigt werden, dies erfolgt in Absprache mit dem LG-AW.
    Finden LG-Leistungsveranstaltungen immer an 2-Tagen statt?
    • Je nach Meldezahlen sind dies meist 2-Tagesveranstaltungen.
    • Ausnahme: die LG-FH findet an einem Tag statt.
    Mit welchen Ausgaben/Einnahmen ist bei einer LG-Leistungsveranstaltungen zu rechnen?
    • Ausgaben entstehen durch die Beschaffung der Ehrengaben, der Kostenübernahme der
    Leistungsrichter. Für die Beschaffung der Fährtengegenstände/Fährtenschilder, Apportierhölzer und
    1m Hürde sowie 1,80m Kletterwand ist die ausrichtende OG verantwortlich.
    • Einnahmen erhält die Ortsgruppe über die Bewirtung.
    Mit wie vielen Gästen/Zuschauern ist bei LG Leistungsveranstaltungen zu rechnen?
    • Je nach Art der LG-Leistungsveranstaltungen ist mit bis zu 300 Gästen zu rechnen.
    Ist ein Festzelt erforderlich?
    • Ein Festzelt ist nicht zwingend notwendig, lediglich wenn kein geeignet großes Vereinsheim zur
    Verfügung steht.
    Ist ein Kommersabend erforderlich?
    • Ein Kommersabend ist bei den oben genannten LG-Veranstaltungen nicht erforderlich.
    Wird ein Katalog benötigt?
    • Ein farbig gedruckter Katalog wird für alle LG-Veranstaltungen benötigt. Bei der LG-FH reicht ein
    einfach erstellter Katalog.
    Können sich Ortsgruppen zusammenschließen und eine LG-Leistungsveranstaltungen gemeinsam
    ausrichten?
    • Es besteht natürlich die Möglichkeit dass sich ortsnahe Ortsgruppen zusammenschließen.
    Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie eine der LG-Veranstaltungen
    ausrichten würden.
    Für weitere Fragen und Informationen stehen die Fachwarte gerne zur Verfügung.

Bitte richten sie Ihre Bewerbung schriftlich direkt an den 1. Vorsitzenden, p.mueller92@t-online.de