Am Samstag, den 27. September 2025 findet in der SV-OG Schöneck die Landesmeisterschaft der Fährtenhunde statt.
Meldeschluss ist der 15.September
Auslosung findet am Starttag um 8.30Uhr auf dem Vereinsgelände statt.
Die Hundeführer müssen mit ihren Tieren anwesend sein.
Die Unbefangenheit, wie auch die Maßkontrolle der Leinen wird auf dem Vereinsgelände durchgeführt. Das Startgeld (inkl. der Kosten für die Fährtenleger) beträgt 30,- € und ist bei der Abgabe der Prüfungsunterlagen (Auslosung) an die OG zu entrichten. Die Meldung verpflichtet zur Zahlung des Startgeldes.
Voraussetzung zur Zulassung:
Zugelassen sind Hunde, die die erforderlichen Kriterien der PO erfüllen.
Zugelassen zur LG-FH sind Hunde, die:
• in Verbindung mit dem HF mindestens eine FCI-IFH 2 mit einer Gesamtnote „SG“ abgelegt
haben.
Die Prüfung wird auf 12 Teilnehmer begrenzt.
Sie wird nur FCI-IFH-3 ausgetragen.
Das AKZ FCI-IFH-3 kann an dieser Veranstaltung erworben werden.
Werden mehr Hunde angemeldet als zugelassen werden können, wird eine
leistungsbezogene Auswahl getroffen. FCI-IFH-3 Hunde werden bevorzugt
27.09.25 | LG-Fährtenhundprüfung | OG Schöneck, Am Kühwald 3, 61137 Schöneck |
Meldeschluss | 15.09.25 | Meldeschein |
Richter | Hans Peter Feldmann | |
Fährtenbeauftragter | S.Heldenberger | |
Fährtenleger | LG-Fährtenteam | |
Fährtengelände | Acker | |
Gegenstände | Fa. Schweikert (FH-Gegenstände) |