wir freuen uns sehr, dass wir uns heute mit der Vorstellung einer großen Neuerung an Sie wenden können, die das Melden der Teilnehmer an einer Wesensbeurteilung für unsere Mitglieder, Teilnehmer und für die Veranstalter deutlich vereinfacht.
Denn ab sofort können Meldungen für eine Wesensbeurteilung über das Meldeportal in SV-DOxS erfolgen und verwaltet werden.
Für die Meldung als Teilnehmer ebenso wie für die Verwaltung einer Wesensbeurteilung als Veranstaltungsleiter wird lediglich ein kostenfreier SV-DOxS-Account benötigt, dann können die Meldungen sowie alle notwendigen Informationen vollständig digital verwaltet und an das Zuchtbuchamt übermittelt werden.
Damit bietet Ihnen das Portal in der Verwaltung der Meldungen für eine Wesensbeurteilung folgende Vorteile:
- Übersichtliche Darstellung aller gemeldeten Hunde
- Annahme sowie Ablehnung gemeldeter Hunde
- Steuerbarer Nachrichtenversand an alle gemeldeten Teilnehmer/innen
- Vollständige digitale Übermittlung aller Meldungen an das Zuchtbuchamt
Wir empfehlen deshalb, dass sich die eingesetzten Veranstaltungsleiter einen kostenfreien SV-DOxS-Zugang anlegen, um die Vorteile dieses neuen Systems für sich in Anspruch zu nehmen.
Die Veranstaltungsleiter der Wesensbeurteilungen wurden von uns ebenfalls bereits über diese Neuerung informiert.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fath
Sehr geehrte Mitglieder,
nach der Neuwahl im März dieses Jahres wurde die Geschäftsverteilung der LG 08 in einigen Punkten geändert.
Das betrifft unter anderem die Koordination der Wesensbeurteilungen in der Landesgruppe, die meinem Bereich zugeordnet wurde.
2017 wurde die Wesensbeurteilung als ein neuer Bestandteil zur Erlangung der Zuchtvoraussetzung für die Deutschen Schäferhunde, die in der Zucht eingesetzt werden, verpflichtend implementiert.
Während dieser Beurteilung geht es ausschließlich darum, festzustellen wie die Veranlagung des Hundes im Grundwesen ist.
Für den SV stellt diese Veranstaltung eine positive Außenwirkung dar.
Darüber hinaus sehe ich die Chance für kleine Ortsgruppen, die mit wenig „Manpower“ gerne eine Veranstaltung durchführen möchten.
Als Anerkennung und Motivation soll jede OG der LG-Hessen-Süd die Möglichkeit für die Durchführung von Veranstaltungen erhalten.Bei Wesensbeurteilungen müssen einige Rahmenbedingungen vorhanden sein, z.B. muss die Platzanlage eingezäunt sein.
Geeignet ist jeder Platz, auf dem eine IGP-Prüfung abgehalten werden kann. Als weitere wichtige Voraussetzung wird im Vereinsheim ein glatter Fußboden (z.B. Fliesen oder Laminat) benötigt.
Zukünftig möchte ich Wesensbeurteilungen möglichst gleichmäßig nach geografischer Lage einteilen. Wesensbeurteiler sollen nach Ortsnähe eingesetzt werden. Ziel soll es sein, dass sich die Veranstaltungen aus dem wirtschaftlichen Aspekt tragen sollen. Auch der Zeitaufwand für die Fahrtstrecke für WB und Spielbeauftragter muss vom wirtschaftlichen Faktor Beachtung finden.
Ortsgruppen mit generellem Interesse und der Möglichkeit solche Veranstaltungen auf ihrem Übungsplatz durchzuführen, können gerne ihr Interesse an mich schriftlich bekunden.
Mandy Menzel
LG-Zuchtwartin