Stand 03.2026
A: Allgemein
Zugelassen sind Hunde, die im Zuchtbuch des SV eingetragen sind. Die Hundeführer und Besitzer müssen Mitglied im Verein für Deutsche Schäferhunde und der Landesgruppe Hessen-Süd (gemäß Satzung des SV) zugehörig sein. Nicht startberechtigt sind Mitglieder eines rassegleichen Konkurrenz-Zucht-Vereins, unabhängig davon, ob dieser vom VDH anerkannt ist oder nicht. LG – Veranstaltungen werden durch die Landesgruppe ausgetragen, die wiederum die Durchführung an eine Ortsgruppe vergibt. Die durchführende OG verpflichtet sich, Belange, Anforderungen und Richtlinien zur Durchführung von LG – Veranstaltungen einzuhalten. Das Startgeld beträgt für die einzelnen LG-Veranstaltungen 30,- € (inkl. Kosten für die Fährtenleger).
B: LG-Qualifikation zur SV-Bundes FCI/7-Länderwettkampf
Die Prüfung wird nach FCI-IGP-3 bewertet.
Zugelassen sind Hunde, die:
- in Verbindung mit dem HF, unter den 20 Platzierten der vorjährigen LGA die FCI-IGP-3 Prüfung mit Erfolg abgelegt haben.
- in Verbindung mit dem HF, eine FCI-IGP-2 oder FCI-IGP-3 Prüfung mit Erfolg abgelegt hat. (Auch in einem anderen Verband)
Sie dient dazu:
- die 3 Bestplatzierten als Teilnehmer für die SV-Bundes FCI zu ermitteln.
-Diese 3 können wahlweise zusätzlich am 7-LWK teilnehmen. (Muss bei Meldung zur LG-Quali von jedem Teilnehmer angegeben werden ob auf dem 7-LWK bei Qualifikation zur B-FCI teilgenommen wird)
- die 6 Teilnehmer zum 7-Länderwettkampf auszuwählen.
– Diese bestehen aus den ersten 6. Platzierten. Sollte unter den Platzierungen 1-3 bei Abgabe der Meldung angegeben worden sein, nicht auf dem 7-LWK starten zu wollen, werden die Starter zum 7-LWK entsprechend nachnominiert. Diese Starter sind verpflichtet, auf dem 7 LWK zu starten. Die Auswahl auf der Meldung für das Starten auf dem 7-LWK ist ausschließlich für den Fall bestimmt, wie bei der Endplatzierung mit dem 1-3 Platz verfahren wird.
C: 7- Länderwettkampf
Der Sieben – Länderwettkampf wird nach der FCI-IGP-3 im jährlichen Wechsel mit folgenden
LG ́en / Ländern durchgeführt: LG – Bayern-Nord, LG – Bayern-Süd, LG – Baden, LG –
Württemberg, LG – Hessen-Süd, Österreich und der Schweiz.
Starter sind:
Die 6 Teilnehmer der LG – Hessen-Süd, werden auf der LG Qualifikation zur Bundes FCI/7-Länderwettkampf ermittelt.
Es werden keine Ersatzstarter gemeldet.
Die Ergebnisse der 6 Teilnehmer unserer Landesgruppe von dem 7 Länder – Wettkampf und der LG – Qualifikation werden addiert. Dabei hat sich der Teilnehmer mit der höchsten Gesamtpunktzahl für die in dem Jahr stattfindende BSP qualifiziert. Voraussetzung ist ein gesamt “SG” auf der LG-Qualifikation als Startberechtigung zur BSP. Sollte dies ein Teilnehmer sein, der sich auf der LG-Quali bereits zur Bundes-FCI Qualifiziert hat, wird nach Ermessen und Auswahl des LG-Ausbildungswart ein Ersatzstarter zur B-FCI gesendet oder nicht. Dieser muss mindestens ein „SG“ auf der LG-Quali erreicht haben.
Bei Punktgleichheit haben die Regularien der PO-Gültigkeit.
D: SV-FCI – Bundesqualifikation ermittelt die Teilnehmer zur VDH-FCI-Qualifikation aller Rassen.
Starter sind:
Die Teilnehmer, die sich durch die LG-Qualifikation zur SV-Bundes FCI qualifiziert haben. (Platz 1-3)
– Sollte sich ein Teilnehmer auf dem 7-LWK bereits zur BSP qualifiziert haben, wird nach Ermessen und Auswahl des LG-Ausbildungswart ein Ersatzstarter zur B-FCI gesendet oder nicht. Dieser muss mindestens ein „SG“ auf der LG-Quali erreicht haben.
Ein Startplatz für die BSP aus dem Kontingent der LG 08 wird an das Team mit der höchsten Punktzahl aus “LG-Qualifikation” und “SV-FCI-Bundesqualifikation” vergeben, wenn es mindestens auf der LG Qualifikation 270 Punkte, TSB a, erreichen konnte.
Bei Punktgleichheit haben die Regularien der PO ihre Gültigkeit
E: Landesgruppen – Ausscheidungsprüfung (LGA)
Die LGA dient der Qualifizierung zur Bundessiegerprüfung. Sie wird nach FCI-IGP-3 geführt. Je nach Meldezahl kann der Beginn der Prüfung schon auf den Freitag vorverlegt werden. Einen Anspruch der Teilnehmer an einem bestimmten Tag zu starten, besteht nicht. Die Auslosung findet in der Regel an dem Donnerstag davor statt.
Meldungen zur LGA erfolgen laut den Bestimmungen unter A.
Zugelassen sind Hunde, die:
- in Verbindung mit dem HF, mindestens zwei FCI-IGP-3 Prüfungen, bei 2 verschiedenen SV-Ortsgruppen und SV-Leistungsrichtern nach der letzten LGA absolviert haben und in der Gesamtnote jeweils die Note „SG“ erzielten.in Abt. „C“ ist jeweils die TSB-Bewertung „ausgeprägt“ erforderlich.
- Hunde, die in Verbindung mit dem HF an der LG-Helfersichtung teilnehmen, benötigen nur eine FCI-IGP 3 Qualifikationsprüfung mit der Gesamtnote „SG“ in Abt. „C“ ist jeweils die TSB-Bewertung „ausgeprägt“ erforderlich. (In Absprache mit dem LG Ausbildungswart werden auch Bundeshelfersichtungen oä anerkannt)
- Hündinnen, die zwischen den Landesgruppenausscheidungen einen Wurf hatten, benötigen nur eine FCI-IGP 3 Qualifikationsprüfung mit der Gesamtnote „SG“ .in Abt. „C“ ist jeweils die TSB-Bewertung „ausgeprägt“ erforderlich.
Die Sichtung als Quali zählt nicht.
- in Verbindung mit dem HF der letztjährigen BSP, wenn sie diese mit Erfolg absolvierten.
- in Verbindung mit dem HF auf der im Jahr stattgefundenen LG-Qualifikation mit einem „SG“ bestanden haben
- in Verbindung mit dem HF auf dem im Jahr stattgefundenen 7-Länderwettkampf mit Erfolg teilgenommen haben.
- in Verbindung mit dem HF auf der letztjährigen SV-Bundes-FCI mit Erfolg teilgenommen haben.
- in Verbindung mit dem HF an der im Jahr stattgefunden SV-Qualifikation WUSV-Universal WM mit Erfolg teilgenommen haben.
- Jugendliche/Junioren HF die an der LG – Jugendmeisterschaft oder der DJJM eine Bewertung mit einem “SG”, bei ausgeprägtem TSB im Schutzdienst erzielen, haben damit auch die Zulassung zur LGA erreicht.
F: SV-Bundessiegerprüfung
Die Teams müssen mindestens 270 SG-Punkte als Qualifikation auf einer von der Landesgruppe organisierten Qualifikationsprüfung erreicht haben. (LG-Quali oder LGA) oder BFCI oder 7-LWK) in Abt. „C“ ist jeweils die TSB-Bewertung „ausgeprägt“ erforderlich
Das Teilnehmerkontingent ermittelt sich aus den uns jeweils vom Hauptverein zugeteilten
Startplätzen.
Die Ersatzstarter vor Ort müssen ihre Hunde für den Probeschutzdienst zur Verfügung stellen.
Die Ersatzstarter können an der Veranstaltung als Teilnehmer zugelost werden, wenn das kontingent der Starter auf der BSP nicht ausgefüllt ist.
LG – Fährtenhundprüfung
Qualifikation zur Bundes – FH – Prüfung. Teilnehmer mit dem Ausbildungskennzeichen FCI-IFH-3 können sich für die Bundes – FH – Prüfung qualifizieren. Voraussetzung ist: dass ihr Hund im Zuchtbuch des SV eingetragen ist. Die Meldung erfolgt i.d.R. in der Reihenfolge der Platzierungen.
Sie wird nur FCI-IFH-3 ausgetragen.
Zugelassen zur LG-FH sind Hunde, die:
- in Verbindung mit dem HF mindestens eine FCI-IFH 2 mit einer Gesamtnote „SG“ abgelegt haben.
An der LG-FH Prüfung können auch registrierte Schäferhunde vorgeführt werden.
Die LG – Fährtenhundprüfung wird innerhalb der Landesgruppe einmal jährlich durchgeführt.
Die Prüfung wird auf 12 Teilnehmer begrenzt.
Sie findet i.d.R. am vorletzten Oktoberwochenende statt.
Sie wird nur FCI-IFH-3 ausgetragen.
Das AKZ FCI-IFH-3 kann an dieser Veranstaltung erworben werden.
Werden mehr Hunde angemeldet als zugelassen werden können, wird eine leistungsbezogene Auswahl getroffen. FCI-IFH-3 Hunde werden bevorzugt.
Voraussetzung zum entsenden BFH:
Die im Kontingent auf der LG-FH platzierten mit der Mindestnote „G“
